Stellungnahme zu steigenden Wohnungskosten
Auch Wohnen wird ständig teurer. Was können wir dagegen tun?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mieter und Wohnungseigentümer,
In der politischen Diskussion über die hohe Inflationsrate werden u.a. auch die steigenden Wohnungskosten verantwortlich gemacht. In der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft gilt das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Es bedeutet, dass in unseren Mietverträgen für geförderte Wohnungen keine Inflationsanpassung nach dem Verbraucherpreisindex vorgesehen ist, sondern nur die tatsächlichen nachweisbaren Kosten verrechnet werden dürfen. Unsere Mieten sind daher von der Entwicklung der Betriebs- Heiz- und Kapitalkoste (Zinsen) sowie den Wohnbauförderungsbestimmungen abhängig und werden nicht jährlich der Inflation angepasst.
Steigende Zinsen in Europa führen automatisch zu höheren Mieten im gemeinnützigen Wohnbau, ebenso wirkt sich eine Zinssatzsenkung dämpfend auf die Gesamtmiete aus. Bei den Betriebskosten sind vor allem die Preisanpassungen bei Wasser, Kanal, Strom, Müllabfuhr, Versicherung usw. für die Steigerung der Akontobeträge verantwortlich. Heizkosten werden vor allem durch die Preise für die Energieträger (Öl, Gas, Fernwärme, Pellets) und das Verbraucherverhalten beeinflusst.
Wenn die politisch Verantwortlichen die Wohnungspreise senken wollen, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die aufgezählten preistreibenden Faktoren nicht zum Tragen kommen.
Im Sinne unserer Kunden sind wir laufend bemüht bei unseren Lieferanten möglichst günstige Preise zu erreichen, können aber Marktentwicklungen nicht zur Gänze ausgleichen. Erfreulicherweise ist es uns gelungen mit den Energieversorgern
in der Steiermark einen günstigen Sondertarif für die Gemeinschaftanlagen zu vereinbaren. Dieser Sondertarif gilt sowohl für
Strom als auch für Gas von Gemeinschaftsanlagen (Heizzentralen, Allgemeinräume,etc.), jedoch nicht für Einzelanschlüsse. Bezüglich des Gastarifes von Einzelanschlüssen sind wir im Sinne unserer Kunden noch in Verhandlung.
Mit freundlichen Grüßen
VO Stv. Ing Wolfram Sacherer VO Stv. Alois Oberegger