Finanzamtsbestätigung

Jedes Jahr versenden wir die Finanzamtsbestätigung für das abgelaufene Kalenderjahr:

Im Dezember mit der Vorschreibung für den 01.01.:

  • Finanzamtsbestätigung für Annuitätenzahlungen (Darlehensrückzahlungen)

Zu Beginn des Folgejahres:

  • Finanzamtsbestätigung für Eigenmittelzahlungen – Finanzierungsbeiträge ( 8-jährig gebundene Beträge)

Was steht auf meiner Finanzamtsbestätigung ?

Auf der Finanzamtsbestätigung werden ausgewiesen:

die monatlichen Rückzahlungen des abgelaufenen Kalenderjahres von Darlehen

  • für die Schaffung von Wohnraum (Miete und Eigentum) und/oder
  • für die Sanierung von Wohnraum (nur Eigentum)

die geleisteten Eigenmittel bzw. Finanzierungsbeiträge

Wofür brauche ich eine Finanzamtsbestätigung?

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können die geleisteten Darlehensrückzahlung bzw. Eigenmittelzahlungen/Finanzierungsbeiträge unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden d.h. Sie tragen einfach den, auf der Finanzamtsbestätigung angegebenen, gesamten jährlichen Bruttobetrag unter Punkt 456 in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung ein.

Die Finanzamtsbestätigung müssen Sie der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr beilegen, sondern für den Fall einer Prüfung sieben Jahre lang aufbewahren.

Im Falle des Verlustes und der erneuten Anforderung einer Finanzamtsbestätigung, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Ausstellung einer Zweitausfertigung einen Sonderverwaltungsaufwand darstellt und dafür Spesen in der Höhe von € 9,90 in Rechnung gestellt werden müssen.

Sie können Ihre Steuererklärung auch online machen, weitere Informationen finden Sie im Internet unterwww.help.gv.at

Für unsere Kunden besteht ab Dezember 2010 auch die Möglichkeit, die aktuelle Finanzamtsbestätigung über den persönlichen Kundenbereich auf www.wohnbaugruppe.at abzurufen.


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