Hausordnung
Die Hausordnung bildet einen Bestandteil des Mietvertrages und ist daher besonders zu beachten. Sie hat vor allem den Zweck, allen Bewohnern des Hauses ein erträgliches, in geordneten Bahnen verlaufendes, ungestörtes Zusammenleben zu gewährleisten, damit der Hausfrieden und eine harmonische Hausgemeinschaft gewahrt werden.
Ein gedeihliches Miteinander, sowie ein ungetrübtes Wohnen in der Gemeinschaft ist allerdings nur dann möglich, wenn sich alle Bewohner an die vorgegebenen Hausordnung auch tatsächlich halten.
Die Hausverwaltung steht selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, jedoch möchten wir daran erinnern, dass wir eine Hausverwaltung und keine Menschenverwaltung sind.
Für unsere Mietanlagen gibt es ein grobes Gerüst einer einheitlichen Hausordnung, wo grundsätzliche Dinge für eine gut gedeihende Hausgemeinschaft geregelt sind. Entsprechend den Bedürfnissen oder Erfordernissen einer neuen Wohnhausanlagen wird diese einheitliche Hausordnung adaptiert bzw. ergänzt.
Auf Wunsch sind wir selbstverständlich gerne bereit, Ihnen die für Ihre Wohnhausanlage maßgeschneiderte Hausordnung in Kopie per Post oder per E-Mail zu übermitteln.
Eigentümergemeinschaften steht selbstverständlich die Möglichkeit offen, ihre Hausordnung selbst zu gestalten. Da es sich dabei um eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung handelt, ist ein Mehrheitsbeschluss (nach Mindestanteilen) notwendig.
Die Hausordnung des jeweiligen Bauträgers können sie in der rechten Spalte herunterladen