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Hausordnung

Die Hausordnung dient allen Bewohnerinnen und Bewohnern in der Wohnhausanlage als Leitfaden für ein gedeihliches Zusammenleben.

Gerade dort, wo viele Menschen zusammenkommen, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung von allgemeinen Regeln notwendig. Im Sinne des Zusammenlebens dürfen vor allem die Nutzungsmöglichkeiten für andere durch das eigene Verhalten nicht eingeschränkt werden.
Sollte es in der Hausgemeinschaft dennoch zu Problemen kommen, ist das klärende Gespräch zwischen den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern zu suchen, bevor die Hausverwaltung informiert wird. Meist können Konflikte so sehr rasch gelöst werden.
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses, einschließlich ihrer jeweiligen Besucherinnen und Besucher. Sie ist ein Bestandteil des Mietvertrages bzw. des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages.

„ Die Grenzen des eigenen Wohnens hören dort auf, wo die Grenzen des Anderen überschritten werden.“

Diese Hausordnung gilt für alle Mietobjekte der Wohnbaugruppe Ennstal.
Für Eigentumsgemeinschaften können andere Hausordnungen gelten (Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Verwalter).

BENUTZUNG DER WOHNRÄUME

BENUTZUNG DER GEMEINSCHAFTSRÄUME UND FREIFLÄCHEN

BRANDSCHUTZ

TIERHALTUNG

BAULICHE VERÄNDERUNGEN

LÄRM- UND GERUCHS- BEEINTRÄCHTIGUNGEN

MÜLLENTSORGUNG

FAHRZEUGE