... zu den Themen Hausordnung, Schadenfälle, etc.
Die Hausordnung bildet einen Bestandteil des Mietvertrages und ist daher besonders zu beachten. Sie hat vor allem den Zweck, allen Bewohnern des Hauses ein erträgliches, in geordneten Bahnen verlaufendes, ungestörtes Zusammenleben zu gewährleisten, damit der Hausfrieden und eine harmonische Hausgemeinschaft gewahrt werden.
Jedes Jahr versenden wir die Finanzamtsbestätigung für das abgelaufene Kalenderjahr:
Hier finden Sie hier eine Liste der wichtigsten Notfallnummern für die Weihnachtsfeiertage:
Sämtliche Schadensfälle (Rohrbruch an der Wasserleitung oder Heizung, Verstopfung bei Abfluss, Feuer, etc.) werden über unsere Gebäudeversicherung abgewickelt.
Im Allgemeinen können die Mieter ihre Wohnung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten - jeweils zum Monatsletzten - aufkündigen.