Die nachfolgenden Punkte geben eine Übersicht über unsere gebotenen Leistungen.
Bitte klicken Sie auf die entsprechende Zeile und Sie erfahren mehr:
- Ermittlung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Aufwendungen
- Vorschreibung
- Prüfung der Zahlungseingänge
- erforderlichenfalls Zahlungserinnerung
- Mahnklagen
Originalurkunden wie Bescheide, Bestandsverträge, Polizzen, Benützungsregelungen, Beschlüsse, Dienstbarkeitsverträge
für in längeren als einjährigen Abständen wiederkehrende Arbeiten zur ordnungsgemäßen Verwaltung sowie Verbesserungsarbeiten Einholung von mindestens 3 Anboten
- Erfüllung und Überwachung von Vorgaben im Rahmen feuerpolizeilicher Vorschriften
- Veranlassung und Evidenzhaltung behördlich auferlegter Überprüfungen und Wartungen (Aufzüge, Spielplatzeinrichtungen, Heizungsanlagen, Garagentore, Blitzschutzanlagen)
- sachliche und rechnerische Überprüfungen der Rechnungen
- Verhandlungen mit Leistungserbringern zwecks Kostenminimierung
- Abrechnung in der Regel bis spätestens April des Folgejahres
- Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen im Genossenschaftsbüro oder vor Ort beim betreffenden Objekt
- Anerkennung von über den normalen Betriebskostenbereich hinausgehenden Rechnungen wenn diese vom Haussprecher unterfertigt sind
- Annuitätenvorschreibung an Eigentümer
- Prüfung der Zahlungseingänge und Mahnwesen
- Überweisung der Annuitäten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen
- Bekanntgabe der aushaftenden Darlehen
- automatische Ausstellung der Finanzamtsbestätigungen zur Geltendmachung von Sonderausgaben
- Abwicklung vorzeitiger Darlehenstilgung
- Anforderung von Pfandauflassungserklärungen
- zusätzlich zu den regionalen Sprechtagen Eigentümerversammlungen bei Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre
- Einberufung mit Bekanntgabe der Tagesordnung und Gegenstände über die Beschlüsse gefasst werden sollen
- Übernahme des Vorsitzes
- Durchführung von Abstimmungen und Herbeiführung rechtswirksamer Beschlüsse
- Verfassung einer Niederschrift über das Geschehen insbesondere über Ergebnisse von Abstimmungen und gefasste Beschlüsse
- Zusendung dieser Niederschrift an die Wohnungseigentümer sowie Anschlag im Stiegenhaus
- Aufforderung der Nichtteilnehmer zur Äußerung
- Evidenzhaltung der Einspruchsfrist
- Haus- und Wohnungsbesichtigungen
- Erstellung von Instandhaltungsplänen
- Aufstellung von Kosten-Nutzen-Rechnung
- Prüfung etwaiger Förderungsmöglichkeiten
- Durchführung der Ausschreibung
- Ausarbeitung von Finanzierungskonzepten
- Herbeiführung von rechtswirksamen Beschlüssen
- Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen
- Einleitung von § 18 MRG bzw. § 14 Abs 2 WGG Verfahren
- Auftragserteilung
- Bauleitung und Überwachung
- Abnahme und Abrechnung
- Kontaktaufnahme mit Förderungsstellen
- Einbringung u. Abwicklung von Förderungsbegehren
- Kostenvorschreibung
- Haftabnahme und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Organisation, Festlegung der Betreuungsbereiche, Leistungsumfanges sowie Intervalle
- Einholung von Angeboten z.B. Dienstleistungsunternehmen
- Abschluss und Kündigung diesbezüglicher Verträge (z.B. Werkverträge)
- Anmeldung geringfügig Beschäftigter
- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen
- Überwachung des Wartungs- und Betreuungspersonals
- Kostenverrechnung
- Erlassung einer Hausordnung im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern
-
Ergänzung oder Abänderung von Bestimmungen bestehender Hausordnung mit Beschlussfassung
- Ausfolgung an alle Eigentümer
- Anschlag im Stiegenhaus
- Überwachung der Einhaltung
- Erledigung von Beschwerden zufolge Nichtbeachtung
- Beschaffung und Verrechnung des Heizmaterials
- Beschaffungsgemeinschaft mit 12.000 Wohnungen, daher beste Konditionen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Verbesserung der Heizungstechnik zur Kostensenkung
- durch den zuständigen Gebietsbetreuer
- Abwicklung von regionalen Sprechtagen
- Stiegenhausanschlag
- Internet
- Erstellung einer aufgegliederten Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskostenabrechnung in der Regel bis April des Folgejahres unter Berücksichtigung vereinbarter abweichender Verteilungsschlüssel
- Zusendung der Jahresabrechnung an alle Wohnungseigentümer
- Einsichtnahme in die Belege und Abrechnungsunterlagen in unserem Genossenschaftsbüro oder bei der Wohnanlage
- Übersendung von Kopien der Belege
- Archivierung der Belege
- Änderung der Akontobeträge aufgrund der Abrechnungsergebnisse
- Für jede Eigentumsgemeinschaft existiert ein eigenes Konto, über welches die Heiz-, Betriebs- und Verwaltungskosten verrechnet werden.
- Die Rücklagen werden für jede Eigentumsgemeinschaft auf einem eigenen Sparbuch angelegt. Trotz Dauerbehebbarkeit werden günstige Zinskonditionen eingeräumt.
- spesenfreie Kontoführung
- ständige Verhandlungen mit Banken wegen Erwirkung günstiger Konditionen
- Erstellung der den unterschiedlichen gesetzlichen Anwendungsbereichen und Mietzinsbildung angepassten Mietverträge
- Durchführung von Wohnungsabnahmen u. –übergaben
- erforderlichenfalls Brauchbarmachung zurückgegebener Wohnungen
- Abrechnung der vom Vormieter geleisteten Finanzierungsbeiträge oder Kautionen
- Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Gewährung einer Wohnbeihilfe
- Evidenzhaltung von Mietzinsanpassungen
- Evidenzhaltung von befristeten Mietverhältnissen
- Vergebührung von Mietverträgen und Abführung der Gebühr an das Finanzamt
- Telefonkosten und Portospesen sind im Verwalterhonorar enthalten
- Für die Erstausfertigung von Bestätigungen wie für das Finanzamt werden keine Kosten verrechnet
siehe individuelle Betreuung und Information
- Organisation der sich aus der Liegenschaft ergebenden Reinigungsverpflichtungen gemäß § 93 Abs 1 StVO
- Erlassung einer Wocheneinteilung mit Festlegung der Betreuungsbereiche
- Anboteinholung von Dienstleistungsunternehmen
- Überwachung des Betreuungspersonals
- Kostenverrechnung
- Abwicklung sämtlicher Steuerangelegenheiten für die Eigentumsgemeinschaft bzw. den Hauseigentümer im Zusammenhang mit der Verwaltung des Objektes
- Vertretung des Liegenschaftseigentümers
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Verfassen der Steuererklärungen
- Abführung und Verrechnung der Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kommunalsteuer)
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