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FAQ zur Wohnungsbesichtigung und -übergabe

Ist es derzeit möglich, Wohnungen zu besichtigen? Wie laufen Übergaben ab? Damit wir alle gesund bleiben, gilt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

Kann ich derzeit Wohnungen besichtigen?

Ja, allerdings nur nach Voranmeldung. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Projekt interessieren, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie finden die zuständigen Ansprechpartner direkt in den Projektbeschreibungen auf unserer Website (rechte Spalte in den einzelnen Beschreibungen).

Finden Übergaben derzeit statt?

Ja, diese finden unter Einhaltung aller Schutzvorkehrungen auch derzeit statt. Wenn Sie (Neu-)Mieter bzw. Käufer einer Wohnung sind, erhalten Sie dazu rechtzeitig alle Informationen von uns.

Was ist bei Übergaben von Wohnungen zu beachten?

Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Deshalb gelten derzeit folgende Regelungen für Besichtigungen und Übergaben:

  • Besichtigungen erfolgen ausschließlich im Beisein von zwei Personen seitens des Kunden.
  • Übergaben erfolgen ausschließlich im Beisein von einer Person seitens des Kunden.
  • Bitte tragen Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen einen Mund-Nasen-Schutz!
  • Wenn Sie sich krank fühlen, bitte im Vorfeld den Hausverwalter telefonisch kontaktieren.
  • Bitte vereinbarte Termine genau einhalten und VOR dem Wohnhaus auf unseren Mitarbeiter warten.
  • Auf Händeschütteln verzichten wir im Sinne der Gesundheit.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist während des gesamten Termins einzuhalten.

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen telefonisch, kontaktieren Sie uns!

Corona-Hinweise für Übergabe von Wohnungen