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Miete mit Kaufoption

Als gemeinnütziger Wohnbauträger unterliegen wir einer Fülle sich laufend ändernden gesetzlichen Vorgaben, um leistbares Wohnen und allenfalls die Übertragung des Wohnraums in das Eigentum von Mieter:innen anbieten zu können.

Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert, was zu einer Änderung der Modellrechnungen bei Mietwohnungen mit Kaufoption führt. 

Als Gemeinnütziger Wohnbauträger müssen wir uns selbstverständlich an diese Vorgaben halten, es handelt sich um keine kaufmännische Preisrevidierung zum Vorteil des Unternehmens, sondern um gesetzliche Vorgaben. Grundsätzlich gilt per Gesetz für alle Gemeinnützigen Wohnbauträger, dass keine Gewinne entnommen werden dürfen. Auch entsteht für keinen der Entscheidungsträger im Unternehmen ein Vorteil durch die gesetzlichen Preisanpassungen.

 

Leistbares Wohnen gesichert

Tatsache ist, dass auch die aktuellen Angebotspreise an der aktuell untersten gesetzlich möglichen Preisgrenze liegen- und damit weit unter dem tatsächlichen aktuellen Verkehrswert.

Sollten sich die Mieter:innen entschließen, die Wohnungen nicht  zu erwerben, kann die Miete zu den vereinbarten Mietkonditionen weitergeführt werden.