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Reparieren, renovieren, verschönern – was darf ich in meiner Mietwohnung verändern?

Jetzt wo der Winter kommt, macht man es sich besonders gerne zu Hause gemütlich. Damit es aber auch wirklich gemütlich wird, will man in den eigenen vier Wänden vielleicht das eine oder andere verändern: Etwas Farbe an die Wände, ein wärmespendender Schwedenofen oder die Anbringung eines Sicherheitsschlosses – was ist erlaubt und was nicht? Wir haben bei der Hausverwaltung der Wohnbaugruppe ENNSTAL nachgefragt.

Mit einigen wenigen Handgriffen wird aus einem Zimmer schnell ein ganz neuer Wohnraum. Oft reicht es schon, wenn man die Möbel verrückt, manchmal will man aber bei der Veränderung doch aufs Ganze gehen: Und dann stellt sich die Frage – was darf ich in meiner Mietwohnung verändern und was geht gar nicht ohne das Einverständnis der Hausverwaltung.

Unwesentliche Veränderungen

Eine gute Nachricht: Für viele Veränderungen müssen Sie sich nicht mit dem Vermieter oder mit der Hausverwaltung absprechen. Dabei handelt es sich um sogenannte unwesentliche Veränderungen: Das sind all jene Veränderungen am Mietgegenstand, die leicht rückgängig gemacht werden können und nicht in die Bausubstanz eingreifen. Darunter fallen Dinge wie:

–       Ausmalen

–       Tapezieren

–       Fliesenlegen oder neue Bodenbeläge

–       Türanstriche

–       Aushängen und Zwischenlagerung von Türblättern

Trotzdem gilt: Ihr Vermieter kann bei all diesen Änderungen einen Rückbau Ihrer Sanierungsmaßnahme fordern, wenn nichts anderes gemeinsam vereinbart wird. Entscheidet man sich bei Malerarbeiten zum Beispiel für eine sehr grelle Farbe, sollte das beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden.

Renovieren

 

Sicher durch den Winter

Eine Frage, die sich viele Mieterinnen und Mieter in Sachen Veränderungen stellen: Darf ich das Schloss an meiner Wohnungstür durch ein Sicherheitsschloss ersetzen? Mag. Alexander Daum, Vorstand der Wohnbaugruppe ENNSTAL sagt: „Es ist erlaubt, zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen an der Wohnungstür anzubringen und man kann auch das bestehende Schloss gegen ein Sicherheitsschloss austauschen.“ In jedem Fall empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu holen, damit die Schlösser fachgerecht angebracht werden und ihren Zweck für lange Zeit erfüllen.

Warm durch den Winter

Eine wesentlich größere Veränderung ist die Anbringung eines Schwedenofens. Die Öfen sind nach wie vor beliebt, weil das knisternde Feuer eine wohlige Wärme abgibt und gerade im Winter ein gemütliches Gefühl in den eigenen vier Wänden erzeugt. Vor dem Einbau sind allerdings einige Dinge zu beachten!

Zuallererst: Bei der Anbringung eines Schwedenofens handelt es sich um eine wesentliche Veränderung der Bausubstanz und deswegen ist eine Abstimmung mit der Hausverwaltung notwendig. Anschließend muss die Betriebsfähigkeit der Kaminanlage von einem Rauchfangkehrer geprüft werden und erst wenn dieser seine Bestätigung gibt, kann mit dem Einbau des Ofens begonnen werden.

Wo kann ich mich erkundigen?

Wenn nicht ganz klar ist, ob Ihr Änderungswunsch nun unter unwesentliche oder wesentliche Veränderungen fällt, ist es immer besser auf Nummer Sicher zu gehen! Wenden Sie sich deshalb im Zweifelsfall an die zuständige Hausverwaltung! Die prüft Ihr Anliegen eingehend und informiert Sie per Schreiben über die Bedingungen der Zustimmung.