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Schöner Wohnen – auf eigene Faust?

Die Hausverwaltung der Wohnbaugruppe ENNSTAL klärt auf, welche Veränderungen rund um den eigenen Wohnraum erlaubt sind.

Sommerzeit ist Ferienzeit, aber auch die Zeit der hohen Temperaturen. Wie angenehm wäre eine kühlende Klimaanlage oder ein Sprung in den erfrischenden Swimmingpool – am besten gleich im eigenen Garten. Doch Vorsicht! Bevor man teuer investiert, sollte man sich bei der Hausverwaltung schlau machen, was erlaubt ist und was nicht!

Darf ich eine Klimaanlage am Haus montieren?

Vor allem aus der wärmeren südlichen Steiermark gibt es viele Anfragen zu Splitklimaanlagen. Bei solchen Geräten handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Es bedarf einer Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümerschaft, zudem müssen alle baulichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn man die Abkühlung durch eine Klimaanlage in der Wohnung wünscht, empfiehlt die Hausverwaltung der Wohnbaugruppe ENNSTAL mobile Geräte, die man innerhalb der eigenen vier Wände aufstellen kann. 

Klimaanlage Comic

Was gibt es bei einem Swimmingpool im Garten zu beachten?

Der Gedanke an einen Swimmingpool im eigenen Garten mag herrlich sein, es gibt aber einige Punkte zu bedenken, wenn Sie in einer Reihenhausanlage wohnen:

  • Wie wird der Pool befüllt? Auch wenn es verlockend ist, den Schlauch aus dem allgemeinen Keller zu verwenden, Sie machen sich dadurch keine Freunde! Verwenden Sie Wasser vom eigenen Anschluss, um Ärger und eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden.

  • Ist der Zugang zum Swimmingpool abgesperrt? Als Besitzer sind Sie für eventuelle Unfälle rund um den Pool haftbar. Es empfiehlt sich daher, Vorkehrungen zu treffen, die solche Zwischenfälle vermeiden.

  • Fühlen sich die Nachbarn gestört? Ein Schwimmbecken ist ein beliebter Treffpunkt – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene – und bei fröhlichem Plantschen kann die Lautstärke schnell steigen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Anwohner, damit alle lange eine Freude an dem kühlen Nass haben!

  • Wohin mit dem Wasser? Nach Ende der Badesaison muss der Pool auch wieder entleert werden. Am besten erledigt eine Pumpe die Arbeit, denn wer einfach den Stöpsel aufmacht riskiert Überschwemmungen im Garten oder sogar Schäden an der Bausubstanz! 

Meine Kinder möchten gerne ein Trampolin – darf ich das aufstellen?

Auch ein Sprung in die Luft kann bei diesen Temperaturen erfrischend sein ­– und außerdem macht es Riesenspaß! Dennoch kann man nicht so einfach ein Trampolin im eigenen Garten aufstellen! Wiederum gilt, dass die Besitzer für das Trampolin haften. Damit es zu keinen Verletzungen kommt, besteht eine Aufsichtspflicht von Seiten der Eltern – auch für fremde Kinder. Damit keine ungebetenen Gäste auf dem Trampolin Kunststücke vollführen, muss auch das Sportgerät nach dessen Verwendung sicher verstaut oder abgesperrt werden. 

Trampolin und Schwimmbecken

Wo kann ich mich erkundigen?

Egal ob Sie nun gerne ein Klimagerät einbauen möchten oder ein Swimmingpool im Garten aufstellen möchten, im Mietbereich gilt so oder so: Wenden Sie sich an die zuständige Hausverwaltung! Die prüft Ihr Anliegen eingehend und informiert Sie per Schreiben über die Bedingungen der Zustimmung.