Merkliste

Versicherung

TIPP:

  • Bitte denken Sie auch daran, dass alles, was mit der Wohnung nicht fix verbunden ist, wie  z. B. Mobiliar, technische Geräte, Beleuchtungskörper, Wertgegenstände etc. im Schadensfall nicht versichert sind. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Haushaltsversicherung abzuschließen.
  • Auch Ihr in der Tiefgarage oder im Freien abgestelltes Kfz ist nicht versichert. Hier kann Ihnen im Fall des Falles nur eine Vollkaskoversicherung helfen.

FEUERVERSICHERUNG
Brand, Blitzschlag und Explosion

Versichert sind Schäden am versicherten Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
Nicht versichert sind Gebäude, die weder Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Glas- und Gewächshäuser.

Versichert sind auch:

  • Beschädigungen von Einfriedungen baulicher Art und Gebäudebestandteilen am Versicherungsgrundstück – ausgenommen Tor- und Gebäudeeinfahrten - durch fremde, unbekannte Fahrzeuge sind mitversichert. Derartige Schäden sind unmittelbar nach Kenntniserlangen bei der zuständigen Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
  • Schäden durch indirekten Blitzschlag an der gebäudegebundenen Licht- und Kraftinstallation einschließlich elektrischer Einrichtungen von Zählern und Sicherungskästen (ohne Sicherungen), nicht gewerblichen Schalt- und Verteileranlagen und – auch außerhalb des Gebäudes am Versicherungsgrundstück – an Empfangsantennenanlagen, Gegensprech- und Toröffnungsanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Brandmelde-, Alarm- und Sirenenanlagen, Läutwerken, elektrischen Erdkabeln einschließlich Grabarbeiten sind bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung mitversichert.
  • Bei Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag und Explosion gilt der Brandherd mitversichert.
  • Verpuffungen in Kachelöfen ebenfalls als mitversichert. Die Ersatzleistung ist bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung mitversichert.

STURMSCHADENVERSICHERUNG
Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch

Versichert sind Schäden am versicherten Gebäude durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Fels- sturz, Steinschlag und Erdrutsch

Versichert sind auch:

  • Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Lawinenduck und Lawinen sind bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung mitversichert.
  • Gebäudeschäden durch Dachlawinen, nicht aber am Dach selbst und an Regenabläufen aller Art sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung mitversichert.
  • Weiters versichert gelten: Kulturen, das sind Bäume und Sträucher – ausgenommen Waldbestände –die bei einem versicherten Ereignis durch Sturm, Hagel, Schneedruck durch Entwurzelung oder Bruch des Hauptstamms dauerhaft beschädigt wurden. Die Ersatzleistung ist mit der jeweils vereinbarten Höchstentschädigung inkl. Entsorgungskosten begrenzt.

LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG „D“

Schäden durch das Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. In jedem Schadensfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu einer Länge von 10 m mitversichert.

Nicht versichert sind Gebäude die weder Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Glas- und Gewächshäuser.

Versichert sind auch:

  • Wasserzuleitungsrohren innerhalb des Versicherungsgrundstückes
  • Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
  • Bruchschäden durch Korrosion
  • Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen
  • Ventile, WC-Schalen und Siphone
  • Dichtungsschäden
  • Verstopfungsschäden im Inneren des Gebäudes bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung
  • Rohrreinigung der Ableitungsrohre nach der Beseitigung der Verstopfung bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung
  • Schäden an Regenabläufen (nach Rinnkessel); ausgenommen sind Regenabläufe, die an der Außenmauer verlaufen.
  • Kosten für Wasserverlust nach einem ersatzpflichtigen Schaden bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung
  • Schäden an Tapeten, Malerei, textilen Wand- und Bodenbelägen und solchen aus Kunststoff bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versichert sind Schäden aus Innehabung und Benutzung der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen bis zu einer Pauschalversicherungssumme für Personen und Sachschäden von € 1,500,000,--

Versichert sind auch:

  • Schäden im Inneren des Gebäudes durch Witterungsniederschläge.
  • Nicht versichert sind Schäden an der Außenseite des Gebäudes wie z.B. am Dach oder an den Fassaden sowie Fenster und Türen (Raumabschlüssen).
  • Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung, Leitung und Verwendung von Mineralölprodukten und anderen Stoffen zum Zwecke der Beheizung
  • Beschädigung, Vernichtung, Verlust und Abhandenkommen von Müllbehältern bis zur jeweils vereinbarten Höchstentschädigung
  • Schäden aus Reinigungs- und Betreuungstätigkeiten ausgenommen Schadenersatzverpflichtungen beauftragter, selbstständiger Unternehmer oder in diesem Umfang tätiger spezieller Gewerbetreibender.

GLASVERSICHERUNG (sofern abgeschlossen)

Versichert sind Bruchschäden an sämtlichen zum Gebäude gehörenden Glastafeln und Mehrscheiben-Isolierverglasungen bis 12 m2 Größe.

Versichert sind auch:

  • Zierlichten und Sicherheitsglas aller Art
  • Glasdächer und Plexiglaskuppeln und Wintergärten sowie Schäden an der Solaranlage am Gebäude.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch zum Gebäude gehörende Verglasungen der vermieteten Räumlichkeiten sowie jede Art von Geschäftsverglasungen (das ist die gesamte Verglasung von Verkaufsgeschäften, Ausstellungsräumlichkeiten, Lagerräumen u. dgl.), Fassadenverkleidungen aus Glas, Glasverkachelungen, Glasmalereien, Verglasungen von Treib- und Gewächshäusern, Neonanlagen, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen, Innenverglasungen (Wandspiegel, Vitrinen, Pulte u. dgl.)

Bitte beachten Sie, dass der angeführte Deckungsumfang einen Auszug aus den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen darstellt. Diese werden dadurch nicht ersetzt.