Merkliste

Tierhaltung

Die Tierhaltung ist nur mit einer Bewilligung der Hausverwaltung gestattet.

Es ist darauf zu achten, dass durch die Tierhaltung keine Beeinträchtigungen und Belästigungen durch Lärm, Geruch und Verschmutzung für andere Bewohnerinnen und Bewohner entstehen.

Freilaufende Haustiere sind innerhalb der Wohnanlage nicht erlaubt, anfallender Kot ist unmittelbar zu entfernen. Aus hygienischen Gründen sind Haustiere von Kinderspielplätzen fernzuhalten. Das Füttern von Tauben und anderen Vögeln ist in der gesamten Wohnhausanlage nicht gestattet.