Merkliste

Bauleitung

Auf unser Wissen können Sie BAUEN!

Aus unserer langjährigen Projekterfahrung bringen wir den nötigen Weitblick mit, um das Ganze nicht aus den Augen zu verlieren. Wir kümmern uns darum, dass aus Visionen und Gestaltung bleibende Werte geschaffen werden.
Als Baumanager übernehmen wir technische, kaufmännische und organisatorische Aufgaben.
Schon frühzeitig hat sich zwischen Architektur und Baumanagement eine Arbeitsteilung ergeben: Die eine Seite gibt dem Bauvorhaben Gestalt, die andere sorgt für seine präzise Abwicklung.

ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
  • Koordinierung und Leitung des Gesamtablaufes
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Firmen
  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn, inkl. Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
  • Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertrags- mäßigkeit
  • Abnahme der Bauleistungen mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
  • Übergabe des Werkes an den Bauherrn
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
  • Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche längstens jedoch bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Abnahme der Bauleistungen auftreten

KOSTENERMITTLUNGSGRUNDLAGEN

  • Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse
  • Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken
  • Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse der Anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)

GESCHÄFTLICHE OBERLEITUNG

  • Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Durchführung der Ausschreibung.
  • Einholung der Anbote
  • Überprüfung und Bewertung der Anbote
  • Klärende Gespräche mit den Bietern
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung
  • Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
  • Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlussrechnungen
  • Kostenfeststellung

PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION NACH DEM BAU KG

  • Beratung der Planer in sicherheitstechnischen Belangen. Insbesondere in der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz
  • Erstellung der Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) und der Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Beratung des Ausschreibenden beim Erstellen von sicherheitstechnischen Leistungspositionen
  • Koordination und Überwachung der ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz, Bauarbeiterschutzverordnung und der konkreten Arbeitsicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen
  • Laufende Baustellenbesichtigungen und Kontrolle, dass die ausführenden Firmen den SIGE-Plan und die Grundsätze der Gefahrenverhütung anwenden, inkl. Erstellung von Protokollen über die Begehungen und Besprechungen