Hausverwaltung ist Vertrauenssache!
Die Verwaltung und Vermietung unseres Wohnbestandes ist und bleibt Schwerpunkt unserer Arbeit. Denn unsere Wohnungen, Gewerbeobjekte, Garagen, Stellplätze und sonstigen Objekte müssen kaufmännisch betreut, regelmäßig gepflegt, technisch gewartet und aktuellen Standards angepasst werden.
Entscheidend ist bei diesen Arbeiten unser Selbstverständnis:
Wir kümmern uns um die Menschen, die unseren Wohnraum nutzen.
Entscheidend ist bei diesen Arbeiten unser Selbstverständnis:
Wir kümmern uns um die Menschen, die unseren Wohnraum nutzen.
ARCHIVIERUNG
- Originalurkunden wie Bescheide, Bestandsverträge, Polizzen, Benützungsregelungen, Beschlüsse, Dienstbarkeitsverträge
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
- Zusätzlich zu den regionalen Sprechtagen Eigentümerversammlungen bei Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre
- Einberufung mit Bekanntgabe der Tagesordnung und Gegenstände über die Beschlüsse gefasst werden sollen
- Übernahme des Vorsitzes
- Durchführung von Abstimmungen und Herbeiführung rechtswirksamer Beschlüsse
- Verfassung einer Niederschrift über das Geschehen insbesondere über Ergebnisse von Abstimmungen und gefasste Beschlüsse
- Zusendung dieser Niederschrift an die Wohnungseigentümer sowie Anschlag im Stiegenhaus
- Aufforderung der Nichtteilnehmer zur Äußerung
- Evidenzhaltung der Einspruchsfrist
ERHALTUNGS- UND VERBESSERUNGSMASSNAHMEN
- Haus- und Wohnungsbesichtigungen
- Erstellung von Instandhaltungsplänen
- Aufstellung von Kosten-Nutzen-Rechnung
- Prüfung etwaiger Förderungsmöglichkeiten
- Durchführung der Ausschreibung
- Ausarbeitung von Finanzierungskonzepten
- Herbeiführung von rechtswirksamen Beschlüssen
- Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen
- Einleitung von § 18 MRG bzw. § 14 Abs 2 WGG Verfahren
- Auftragserteilung
- Bauleitung und Überwachung
- Abnahme und Abrechnung
- Kontaktaufnahme mit Förderungsstellen
- Einbringung u. Abwicklung von Förderungsbegehren
- Kostenvorschreibung
- Haftabnahme und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
HAUSBETREUUNG
- Organisation, Festlegung der Betreuungsbereiche, Leistungsumfanges sowie Intervalle
- Einholung von Angeboten z.B. Dienstleistungsunternehmen
- Abschluss und Kündigung diesbezüglicher Verträge (z.B. Dienstverträge)
- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen
- Kostenverrechnung
HAUSORDNUNG
- Erlassung einer Hausordnung im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern
- Ergänzung oder Abänderung von Bestimmungen bestehender Hausordnungen mit Beschlussfassung
- Ausfolgung an alle Eigentümer
- Anschlag im Stiegenhaus
- Erledigung von Beschwerden zufolge Nichtbeachtung
INDIVIDUELLE BETREUUNG
- durch den zuständigen Gebietsbetreuer
- Abwicklung von regionalen Sprechtagen
INFORMATION
- Stiegenhausanschlag
- Internet
MIETANGELEGENHEITEN
- Erstellung der den unterschiedlichen gesetzlichen Anwendungsbereichen und Mietzinsbildung angepassten Mietverträge
- Durchführung von Wohnungsabnahmen u. –übergaben
- erforderlichenfalls Brauchbarmachung zurückgegebener Wohnungen
SCHNEERÄUMUNG
- Organisation der sich aus der Liegenschaft ergebenden Reinigungsverpflichtungen gemäß § 93 Abs 1 StVO
- Erlassung einer Wocheneinteilung mit Festlegung der Betreuungsbereiche
- Anboteinholung von Dienstleistungsunternehmen
- Kostenverrechnung
ÜBERWACHUNG
- Kündigungsfristen
- Räumungsfristen
- Wartungs- und Überprüfungsfristen
VERSICHERUNGEN
- Abklärung des geforderten und angemessenen Versicherungsschutzes
- Ausschreibung von Versicherungen
- Verhandlung über bestmögliche Konditionen
- Prüfung notwendiger Wertanpassungen
- Abwicklung von Schadensereignissen, Schadensmeldung
VERTRAGSWESEN
- Miet- und Nutzungsverträge
- Anwartschaftsverträge
- Kauf- und Wohnungseigentumsverträge
- Dienst- und Werkverträge
- Verträge mit Liegenschaftsbetreuern
- Hausordnungen, Gebrauchsordnungen
- Dienstbarkeitsverträge
- Benützungsregelungen
- Baurechtsverträge
- Gestaltungsverträge
- privatrechtliche Übereinkommen
VERTRETUNG DER MITEIGENTÜMER
- in Verwaltungsagenden vor sämtlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie vor den Finanzämtern und Empfang diesbezüglicher Schriftstücke
- im Rahmen dieser Vertretung auch befugt zur Bestellung eines berufsmäßigen Vertreters
VORAUSSCHAU
- Erhebung notwendiger Erhaltungsarbeiten sowie beabsichtigter Verbesserungsarbeiten
- Kostenermittlung bzw. – schätzung
- Bekanntgabe dieser mit den sonst vorhersehbaren Hausbewirtschaftungskosten und der sich daraus ergebenden Vorauszahlungen
- Herbeiführung rechtswirksamer Beschlüsse
- Ausschreibung
- Auftragsvergabe
- Abrechnungen
- Einbringung Förderungsansuchen