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Anleitung für die richtige Wohnungsnutzung

Dieses Anleitung soll Ihnen in Stichworten bei der richtigen Nutzung Ihrer neuen Wohnung Hilfestellung leisten. Die bauliche Ausführung des Wohnobjektes kann variieren (d.h. nur die tatsächlich vorhandenen Ausstattungsmerkmale müssen beachtet werden).

MÄNGEL / GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt lt. ÖNorm B2110 und Vertrag drei Jahre ab der erstmaligen Übergabe des Objekts.
Mängel nur an Ihre Hausverwaltung melden
Geringfügige Mängel werden am Ende der Gewährleistungsfrist in einem Zuge behoben.

LUFTFEUCHTE / KONDENSWASSERBILDUNG

  • Luftfeuchte entsteht durch die Bewohnung und nicht durch die Bausubstanz
  • Raumklima mit max. 40-45 % rel. Luftfeuchte (in den Wintermonaten) und mind. 20 °C Raumtemperatur einhalten
  • kurzfristige Spitzen möglich
  • regelmäßiges Stoßlüften (vor allem nach Baden, Kochen, Waschen) bis zum Erreichen der oben angeführten Luftfeuchte.
  • regelmäßige Kontrolle der Luftfeuchte anhand eines Thermohygrometers
  • alle Heizkörper im Winter zur Erwärmung aller Oberflächen (Glasscheiben, Wände, etc.) aufdrehen
  • Bad: Trockenwischen der Silikonfugen

EINRICHTUNG

Möglichst keine Möbelstücke an Außenwände stellen (Wände kühlen ab, Kondenswasserbildung und Schimmel möglich).
Abstand zwischen Außenwand und Möbelstück für Hinterlüftung einhalten. Ungünstig sind Kästen mit geschlossenen Sockeln.

RISSE IN WÄNDEN UND DECKEN

Risse entstehen durch unterschiedliche Materialausdehnungen und Durchbiegungen.
Bis 0,2 mm sind Risse lt. Önorm kein Mangel und treten an folgenden Stellen häufig auf:

  • Ichsen: Übergang Wand zu Decke
  • Materialübergänge: Gipskarton zu Verputz
  • Putzanschluss am Fenster oder an der Tür

DÄMMEINLAGEN IN DECKEN

Zur Vermeidung von Wärmebrücken können Dämmeinlagen in den Decken verlegt werden. Diese haben höhere Oberflächentemperaturen als die angrenzenden Betonflächen, wodurch sich der Staub an diesen Flächen unterschiedlich anlegt.
Dieser Farbunterschied stellt keinen Mangel dar, sondern ergibt sich aus den bauphysikalischen Anforderungen. Ein Übermalen der betroffenen Flächen schafft Abhilfe.

FUSSBÖDEN AUS HOLZ
(WENN VORHANDEN)

  • Fugenbildung in den Wintermonaten möglich (wenig Luftfeuchte)
  • Fugenbildung bei starker Sonneneinstrahlung möglich
  • Reinigung Parkett: Siehe Reinigungsanleitung

FENSTER UND TÜREN

Regelmäßiges Schmieren der Scharniere und Gelenke mit einem geeigneten Schmiermittel
bei sehr kalten Außentemperaturen ist eine Kondenswasserbildung möglich: Kondenswasser regelmäßig wegwischen

AUSSENJALOUSIEN
(WENN VORHANDEN)

  • Kurbelantriebe schmieren
  • Endlosschnurzüge: Auf reibungslosen Lauf der Endlosschnur achten

INNENJALOUSIEN
(WENN VORHANDEN)

  • reiner Sonnen- und Blickschutz, kein Wärmeschutz
  • Verwendung im Winter kann zu vermehrter Kondenswasserbildung an Innenscheibe führen
  • Erhaltungs- und Wartungsverpflichtung durch den Mieter

SILIKONFUGEN BAD

  • Silikonfugen sind Wartungsfugen (ÖNorm), werden spröde und öffnen sich
  • Während Gewährleistungszeit Meldung an Ihre Hausverwaltung
  • Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Mieter – bei Bedarf – auf seine Kosten die Erneuerung der Fugen zu veranlassen. Achtung: dahinterliegende Abdichtung nicht beschädigen

SANITÄRINSTALLATION

  • Kondenswasserleitungen im Keller regelmäßig entleeren
  • Kontrolle der sichtbaren Leitungsteile auf Undichtheiten
  • Eckventile und Strangabsperrungen mind. 1-2 x jährlich betätigen (Schutz gegen Einrosten)
  • Bei länger als 72 Stunden dauernder Abwesenheit (z.B. Urlaub): Wasser über Wohnungsabsperrhahn abdrehen (kein Versicherungsschutz).

KELLERABTEILE UND ALLGEMEINKELLER
(WENN VORHANDEN)

  • Kellerräume sind per Definition Feuchträume und es besteht die Möglichkeit, dass bei Starkregenereignissen Wasser über Lichtschächte eindringt. Aus diesem Grund dürfen aus versicherungstechnischen Gründen feuchtigkeitsempfindliche Güter nicht direkt am Boden gelagert werden. (Mindestbodenabstand 20 cm) Bitte auch keine empfindlichen oder kostbaren Gegenstände im Kellerabteil aufbewahren. Speziell im Sommer kann es wegen der hohen Luftfeuchtigkeit zu Korrosion oder Verschimmelung kommen.
  • Lattenwände dürfen nicht verschlossen werden, sodass stets eine Querdurchlüftung des Kellers gegeben ist.
  • Regelmäßiges Stoßlüften

LICHTSCHÄCHTE
AUSSEN VOR KELLERABTEIL (WENN VORHANDEN)

  • falls dichte Ausführung: anfallendes Stauwasser infolge Regen regelmäßig abschöpfen
  • Gräser und Bäumchen (Anflug) regelmäßig entfernen

ALLGEMEINBEREICH
(ALLE MIETER GEMEINSAM ZUSTÄNDIG)

  • falls dicht ausgeführt: Lichtschächte reinigen und ausschöpfen
  • Reinigung der Abläufe und Entfernung von Pflanzenbewuchs
  • Regeneinlaufschächte und Hofabläufe regelmäßig von Laub und Schmutz reinigen
  • Rückstauklappen 1 x jährlich betätigen

TIEFGARAGE
(WENN VORHANDEN)

  • Max. Einfahrtshöhe beachten
  • Max. zulässiges Gesamtgewicht für Befahrung der Decke beachten

FLACHDÄCHER ÜBER TIEFGARAGE
(WENN VORHANDEN)

  • Keine Grabungsarbeiten
  • Keine Baumpflanzungen bzw. nur nach Vorgabe der Bauleitung
  • Kein Einschlagen von Pflöcken und Säulen für Zäune und dergleichen

FLACHDÄCHER TERRASSEN
(WENN VORHANDEN)

  • Regelmäßige Kontrolle der Notüberläufe (es darf kein Wasser heraustropfen!!)
  • Anflug (Bäume und Gräser) aus Bekiesung unverzüglich entfernen
  • Dachhaut nicht beschädigen, Schutzschichten nicht entfernen
  • Kontrolle der Anschlussfugen auf Dichtheit