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Im Schadensfall

WEN MUSS ICH ÜBER EINEN SCHADEN INFORMIEREN?

Sämtliche Schadensfälle (Rohrbruch an der Wasserleitung oder Heizung, Verstopfung bei Abfluss, Feuer, etc.) werden über unsere Gebäudeversicherung abgewickelt.
Jeder Schaden ist unverzüglich der zuständigen Stelle zu melden. Von dem zuständigen Sachbearbeiter wird für Sie die Behebung der Schadensursache sowie der eventuellen Folgeschäden organisiert.

WELCHE PFLICHTEN BEZÜGLICH EINES AUFTRETENDEN SCHADENS TREFFEN MICH ALS BEWOHNER?

Schadensminderungspflicht
Soweit möglich ist bei einem eingetretenen oder drohenden Schaden für die Erhaltung und Rettung der versicherten Sachen zu sorgen.
Schadensaufklärungspflicht
Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über Ursache und Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.

WAS IST VERSICHERT?

Die Gebäudeversicherung deckt versicherte Schäden am Bauwerk wie z.B. Mauerwerk, Parkettböden, Verputz, Malerei.
(Alles, was mit dem Bauwerk fix verbunden ist)
Abgestellte Kraftfahrzeuge, egal ob in der Tiefgarage oder im Freien, sind über die Gebäudeversicherung nicht mitversichert.
Für Schäden an Einrichtungsgegenständen wird eine vom Mieter abzuschließende Haushaltsversicherung dringend empfohlen.

VORBEUGENDE MASSNAHMEN
ZUR SCHADENSVERHINDERUNG

Silikonfugen
Die dauerelastischen Verfugungen in Sanitärräumen gelten als Wartungsfugen und sind vom Bewohner regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf auf seine Kosten zu erneuern (Wartungsintervall 2-3 Jahre). Über undichte Silikonfugen im Spritzwasserbereich von Dusche od. Badewanne kann es zu Folgeschäden in der darunterliegenden Wohnung kommen.

Leerstehende Wohnungen (z.B. Urlaub)
Wenn Wohnungen länger als 72 Stunden unbeaufsichtigt sind, ist die Wasserzufuhr abzusperren, wobei eine Zugänglichkeit zu derartigen Absperrungen ständig möglich sein soll. Diese Absperrungen sind regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen.

Undichte Wasserentnahmestellen
Undichte oder tropfende Wasserentnahmestellen wie Armaturen, Spülkasten, Sicherheitsventil des Boilers usw. können einen erheblichen Wassermehrverbrauch bedingen, welcher zu Lasten der Betriebskosten der Gemeinschaft verrechnet wird.

(Flexible) Wasserleitungen
Die zumeist flexible Wasserleitung (Panzerschlauch) zum WC-Spülkasten oder zu Armaturen sind regelmäßig auf Scheuerspuren, altersbedingte Abnützungen usw. zu prüfen und ggf. auf Kosten des Mieters zu erneuern, wobei das zugehörige Absperrventil ebenso auf Funktion zu prüfen ist. Nach dem Prinzip „kleine Ursache – großer Schaden“ sollte bei diesen Panzerschläuchen rechtzeitig eine Erneuerung auf Kosten des Mieters vorgenommen werden, da dieser gepanzerte Schlauch unter stetigem Druck steht.

Wasch- oder Geschirrspülmaschinen
Der Betrieb von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen sollte immer beaufsichtigt werden. Die Zu- und Ablaufschläuche sind regelmäßig auf Brüchigkeit und richtige Befestigung zu überprüfen. Der Einbau eines Wasserstoppers wird diesbezüglich dringend angeraten.

Gartenwasserleitungen
Gartenwasserleitungen sind unbedingt vor der Frostperiode abzudrehen und zu entleeren. Gartenschläuche sind – wenn nicht beaufsichtigt – unbedingt drucklos zu halten und nach Verwendung zu entleeren.

Abflussverstopfung
Die Entsorgung über Ihre Hauskanalanlage von festen und flüssigen Gegenständen bzw. Mitteln, die Abflussverstopfung verursachenden oder begünstigenden, ist unbedingt zu vermeiden.
Speisefett, -öl, Speisereste, Katzenstreu, Haare, Kehricht, diverse Hygieneartikel, Farb- und Baureststoffe wie z.B. Fliesenkleber, Spachtelmassen u.dgl. dürfen keinesfalls in den Kanal eingebracht werden. Die Kosten der Behebung von Verstopfungs- und daraus resultierenden Folgeschäden wachsen üblicherweise mit zunehmendem Objektalter.

Die wohnungszugehörigen Schmutzwasserleitungen liegen in der Wartungshoheit des jeweiligen Nutzers; die gemeinsamen Fallstränge sowie Hänge- und Grundleitungen bis zum Eintritt ins öffentliche Kanalnetz fallen in die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft.