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Grillen am Balkon: Was man wissen muss

Die Temperaturen steigen, der Frühling ist da und damit auch die Grill-Saison. Für ein gutes Miteinander sollte man dazu aber einige Punkte beachten.

Ist das Grillen am Balkon/auf der Terrasse grundsätzlich erlaubt?
Ja, sofern in der Hausordnung oder im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart oder in den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde bestimmt ist. Das Grillen darf aber auf keinen Fall eine feuerpolizeiliche Sicherheitsgefährdung darstellen.

Soll man seine Nachbarn informieren?
Für ein gutes Miteinander ist eine kurze Info an den Nachbarn empfehlenswert, vor allem wenn man Gäste zu sich auf den Balkon/die Terrasse einlädt. Das Grillen darf auf jeden Fall keine Belästigung für die Nachbarn (zB durch Geruch oder Rauch) darstellen, die über das ortsübliche Maß hinausgeht.

Welche Griller darf man verwenden?
Grundsätzlich nur Gas- und Elektrogriller bzw. geeignete Vorrichtungen für Grillkohle, da offenes Feuer aus feuerpolizeilichen Gründen nicht erlaubt ist.

Wann darf man grillen?
Die Ruhezeiten (in der Regel 22 bis 6 Uhr) sind einzuhalten, das heißt bis maximal 22 Uhr.

Kann man sich gegen Grillunfälle versichern?
Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass auch fahrlässig verursachte Schäden (zB durch unsachgemäßes Handling des Grillers) in der Haushaltsversicherung inkludiert sind.

Achtung: Das Grillen in geschlossenen Räumen ist lebensgefährlich. Neben der erhöhten Brandgefahr entsteht beim Verbrennen von Grillkohle etc. giftiges Kohlendioxid.

Grillen am Balkon