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Energieausweis

Wir verbrauchen rund 40% unseres Energiebedarfs in Gebäuden. Besonders in Gebäuden können wir bei hervorragendem Kosten-Nutzen Verhältnis Energie einsparen. Mit dem Energieausweis wurde EU-weit ein weiterer energiepolitischer Meilenstein gesetzt, um die angestrebten Umwelt- und Klimaziele zu verwirklichen. Seit 1.1.2009 ist bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude vorzulegen. Die Wohnbaugruppe ENNSTAL legt bei ihren Bauvorhaben den Schwerpunkt auf Umweltschutz und Ressourcenschonung und so war es auch die Wohnbaugruppe ENNSTAL, die als erster steirischer Bauträger, den Energieausweis für ihre Kunden zur Verfügung stellte. „Der neue Energieausweis ist ein ganz wichtiger ‚Check‘ für die eigenen vier Wände. Kennt man die exakten Energiekennzahlen eines Gebäudes, kann man rasch und ganz konkret alle Einsparungsmöglichkeiten nutzen und ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept erstellen“, so VDir. Ing. Wolfram Sacherer. Diese Seite soll Ihnen einen kleinen Überblick rund um das Thema „Energieausweis“ liefern. Sollten dennoch Fragen auftreten, informieren Sie unsere kompetenten Mitarbeiter gerne persönlich.

WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS?


Der Energieausweis…
• ist der Energie-Typenschein für ein Gebäude
• wird bei jeder Vermietung, Verpachtung und Verkauf benötigt.
• macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden „sichtbar“
• ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb – für Planer & Errichter, für EigentümerInnen & VermieterInnen, für Kauf- und MietinteressentInnen
• ist notwendig beim baubehördlichen Verfahren
• ist Voraussetzung für die stmk. Wohnbauförderung, sowohl im Neubau als auch bei der thermischen Sanierung.
 

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis für Wohngebäude ist ein Bedarfsausweis und zielt nicht auf den tatsächlichen Verbrauch ab. Er beinhaltet:
• den „Heizwärmebedarf“ des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
• den „Warmwasser-Wärmebedarf“
• den Endenergiebedarf des Gebäudes
• der „Gesamtenergieeffizienz-Faktor“
• Empfehlungen für Maßnahmen.

WANN WIRD FÜR EIN GEBÄUDE DER ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGT?

Der Energieausweis muss vom Eigentümer vorgelegt werden, wenn

  • ein Gebäude neu-, zu- oder umgebaut oder ein Gebäude umfassend saniert wird
  • ein Gebäude oder ein Teil davon (z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet wird.

Ich bin Eigentümer einer von einer Hausverwaltung betreuten Wohnung.

Gemäß der Wohnrechtsnovelle 2009 ist die Hausverwaltung verpflichtet, den Energieausweis für die von ihr verwalteten Eigentumsobjekte bereitzustellen.
Ausnahme: Die Mehrheit der Eigentumsgemeinschaft entbindet die Verwaltung von dieser Verpflichtung.

Die Wohnbaugruppe Ennstal verfügt mit Abteilung „Energie und Facility Management“ über eine qualifizierte Abteilung, die die Energieausweise der, von den Unternehmen der Wohnbaugruppe verwalteten, Gebäude erstellt. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem, über Jahre hinweg angeeigneten, Know-How und beraten Sie gerne persönlich.

Was kostet der Energieausweis und wie werden die Kosten verrechnet?

Die Kosten für den, von unseren Experten erstellten, Energieausweis belaufen sich auf rund € 0,70,- /m² Bruttogeschossfläche.

  • Eigentumswohnungen: Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind als Aufwendung für die Liegenschaft zu qualifizieren und werden daher aus der Rücklage der Wohnungseigentumsgemeinschaft finanziert.
  • Mietwohnungen: Die Kosten werden über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag verrechnet.