Merkliste

Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen

Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen

Ein friedliches Zusammenleben kann in einer Wohnhausanlage nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz entstehen.

Daher sind unnötiger Lärm und unangenehme Geruchsentwicklung in der Wohnhausanlage grundsätzlich zu vermeiden.

Sollte es dennoch zu längerdauernden Lärm- oder Geruchsentwicklungen – zum Beispiel durch Umbauarbeiten – kommen, empfiehlt es sich, die direkten Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren. Weiters sind die jeweiligen örtlichen Bestimmungen und Immissionsschutzverordnungen zu beachten.
Neben dem Ruhebedürfnis von erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es auch das Bedürfnis von Kindern nach Spiel und Bewegung. Spielplätze und Freiflächen sind wichtige Orte, an denen dieses Bedürfnis ausgelebt werden kann. Geräusche von spielenden Kindern werden daher von der gängigen Rechtssprechung nicht als unnötiger Lärm angesehen.