Merkliste

Brandschutz

Für den Brandschutz in der Wohnhausanlage sind die örtlichen Bestimmungen und Gesetze maßgeblich.

Es ist untersagt, auf den Gemeinschaftsflächen – insbesondere im Stiegenhaus und den Kellergängen – Gegenstände abzustellen.

Diese Bestimmung dient der Freihaltung von Fluchtwegen und damit der Sicherheit aller im Haus lebenden Personen.
Bei wiederholter Missachtung kann die Feuerpolizei Kontrollen durchführen und Geldstrafen von den Bewohnerinnen und Bewohnern einheben.