Merkliste

Benützung von Gemeinschaftsräumen und Freiflächen

Die allgemeinen Flächen wie Stiegenhaus, Kellerräume, Innenhof, Parkplatz, Trockenräume etc. sind von allen Bewohnerinnen und Bewohnern pfleglich zu halten und in dem Zustand zu verlassen, wie man sie selbst anzutreffen wünscht.

Um Schaden vom Wohnhaus abzuhalten, sind die Stiegenhaustüren und -fenster bei nahenden Unwettern unbedingt geschlossen zu halten.
Die Spielplätze sind für die Kinder der Wohnhausanlage errichtet, um ihrem natürlichen Bedürfnis nach Spiel und Bewegung nachzukommen. Daher dürfen sie nicht zweckentfremdet und ihre Nutzung nicht eingeschränkt werden.