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Steiermark: Neue Einkommensgrenzen

Mit 30.09.2023 ist die neue Einkommensgrenzenverordnung in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen in der Steiermark wurden wie folgt angepasst:

Einkommensgrenzen ( JahresNETTOeinkommen) 

1 Person                  € 49.600,-

2 Personen             € 74.400,-

für jede weitere Person zusätzlich € 6.570,-