Mit 30.09.2023 ist die neue Einkommensgrenzenverordnung in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen in der Steiermark wurden wie folgt angepasst:
Einkommensgrenzen ( JahresNETTOeinkommen)
1 Person € 49.600,-
2 Personen € 74.400,-
für jede weitere Person zusätzlich € 6.570,-