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Warum die Miete auch bei Gemeinnützigen steigt

Die Mieten – egal ob Alt- oder Neubau – sind in den letzten Monaten zum Teil erheblich gestiegen und nun liest man bereits von der nächsten Erhöhung. Wie kommt es dazu? Und warum trifft es auch Mieter:innen von gemeinnützigen Wohnbauten? Können die gemeinnützigen Wohnbauträger nichts gegen diese Entwicklung tun? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Auch Mieter:innen von gemeinnützige Wohnbauten treffen die Erhöhungen. Warum eigentlich?

Die finanzielle Mehrbelastung ist gerade für Bewohner:innen von Mietwohnungen derzeit enorm. Die Kosten für Strom haben sich mittlerweile verdoppelt, jene für Fernwärme verdreifacht und dazu kommen noch Mieterhöhungen. Für Viele ist es daher nicht verständlich, warum nicht wenigstens die gemeinnützigen Wohnbauträger hier auf die Kostenbremse steigen.

Betriebs- und Heizkosten sind Durchlaufposten

Die Ursache liegt einerseits darin, dass Betriebs- und Heizkosten für die Wohnbauträger auch nur Durchlaufposten sind, auf die sie keinerlei Einfluss haben. Die Preissteigerungen werden von den Lieferanten vorgegeben und fließen entsprechend in die Berechnung der Betriebs- und Heizkosten ein. Einsparungen lassen sich in diesem Bereich nur auf Verbraucher:innenseite erzielen, wie beispielsweise durch Stromsparen, richtiges Heizen oder auch Mülltrennen.

Mieten sind an Zinsen gekoppelt

Auf der anderen Seite sind auch die gemeinnützigen Wohnbauträger von den rasant steigenden Zinsen abhängig, die entsprechende Mietzinserhöhungen unabdingbar machen. Denn die Miete im gemeinnützigen Wohnbau entspricht den Finanzierungskosten für die Wohnung auf 30 Jahre gerechnet. Und so bedeutet jedes Prozent mehr Zinsen im Schnitt einen Euro pro Quadratmeter mehr Zinsen, denn mit den laufenden Mieteinnahmen werden direkt die Kredite bei den finanzierenden Banken bedient. Lag die Miete also vor einem Jahr noch bei fünf bis sechs Euro netto pro Quadratmeter, könnten es bei  weiteren Zinssteigerungen bald neun bis zehn Euro sein.

Wurde eine Wohnanlage zudem mit Mitteln aus einem Wohnbauförderungsprogramm errichtet, kann die Ursache einer Erhöhung die jährliche Kürzung der vom Land Steiermark gewährten Annuitätenzuschüsse sein.

Gemeinnützige unterliegen Kostendeckungsprinzip

Da die gemeinnützigen Wohnbauträger dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip unterliegen, müssen diese Zinssteigerungen laut Gesetz an die Mieter:innen weitergeben werden. Ein Umstand der in der momentanen Situation kaum tragbar erschein‚t. Weshalb man sich nach Kräften um eine Lösung bemüht. „Leider sind uns hier aktuell die Hände gebunden. Wir führen dennoch laufend Gespräche mit den politisch handelnden Personen, um Möglichkeiten zu schaffen, die derzeitige Entwicklung abzufedern“, betont daher Wolfram Sacherer, Obmann-Stellvertreter der gemeinnützigen Wohnbauträger Steiermark und Vorstand der Wohnbaugruppe Ennstal.

Mieter:innen gemeinnütziger Wohnbauten immer noch im Vorteil

Trotz all der Dramatik stehen Mieter:innen von gemeinnützigen Wohnbauten laut Statistik Austria immer noch besser da, als jene von privaten oder gewerblichen Vermieter:innen – dies betrifft sowohl die Mieten als auch die Betriebskosten. Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern hatten die geringsten Steigerungen zu verzeichnen. So blieben beispielsweise die Wohnungsmieten bei den Gemeinnützigen weiterhin rund 25 Prozent unter jenen von privaten oder gewerblichen Vermietern.