Alle Veränderungen an der Wohnung, den Freiflächen (z.B. Balkon, Terrasse, Garten) und den anderen zugewiesenen Räumen wie Keller und Abstellplatz, sowie an den Allgemeinflächen wie Stiegenhaus oder Fassade dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung durchgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt insbesondere für die Montage von Außenantennen, Satellitenspiegeln, Markisen etc.